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Haus & Grund kritisiert die Belastung durch CO2 Abgabe

Im Bild von links: das neu gewählte Beiratsmitglied Raphael Hertrich, Vorsitzender Bernhard Hertrich, der Vorsitzende des Landesverbands Baden Thomas Haller und Geschäftsführer Florian Zimmermann. (Bild: Uwe Johnen)

Landesvorsitzender informiert bei Hauptversammlung über aktuelle Zahlen

Singen / Hegau. Anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung des Singener Haus- und Grundeigentümervereins kritisierte der Vorsitzende Bernhard Hertrich den Beschluss der neuen Regierung, die CO2 Abgabe verstärkt auf die Vermieter umzulegen. „Das bedeutet de facto eine Mietminderung.“ Er bezeichnet dies als ungerechte Entscheidung, da doch die Mieter in erster Linie durch ihr Heizverhalten den Verbrauch und damit den CO2 Ausstoß steuern. „Die Ampelkoalition berücksichtigt bei ihren Maßnahmen nicht, dass sie dem Ziel 400.000 neue Mietwohnungen zu bauen sicherlich nicht näher kommt, wenn den Haus- und Grundbesitzern neue Belastungen auferlegt werden“, so Hertrich. Er verweist darauf, dass die Mehrzahl der Eigentümer und Vermieter eben nicht die „Großen“ sind sondern private Eigentümer, die nicht alle Belastungen stemmen können.

Dazu hatte Thomas Haller, Vorsitzender des Landesverbandes Baden, Zahlen und Fakten dabei „Bundesweit befinden sich fast 81 Prozent der Wohnungen in Privatbesitz. Dabei gibt es 3,9 Millionen private Vermieter“, so Haller und verweist darauf, dass die Haus- und Grundeigentümervereine genau diese privaten Vermieter vertreten und unterstützen. „Erhebungen haben ergeben, dass die ganz überwiegende Zahl der Mieter mit diesen Vermietern zufrieden ist“, sagt Haller. Die Durchschnittsmiete in Deutschland läge bei 8,81 Euro pro Quadratmeter – natürlich mit großen regionalen Unterschieden. 61 Prozent der Wohnungen hätten inzwischen eine Gasheizung, was aktuell parallel zu den gestiegenen Stromkosten leider einen erheblich gestiegenen Aufwand bedeute.

Bernhard Hertrich machte darauf aufmerksam, dass bei den explodierenden Energiekosten auf eine Anpassung der Abschlagszahlungen geachtet werden müsse – im Interesse von Vermietern und Mietern, da sonst im Folgejahr mit erheblichen Nachzahlungen gerechnet werden müssen. Im Bereich von Neubau und Sanierungsprojekten beklagte er, dass durch die aktuellen Krisen nicht nur die Kreditzinsen erheblich gestiegen seien, sondern auch Lieferschwierigkeiten bei den Umsetzungen Probleme machten. Trotz aller Schwierigkeiten plädierte Hertrich an die Mitglieder soweit wie möglich den persönlichen Beitrag im Kampf gegen den Klimawandel zu leisten und die energetische Sanierung des Wohneigentums voranzutreiben. An die selbst nutzenden Eigentümer appellierte er, den Einbau einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher zu überdenken. „Nutzen Sie weiterhin unsere Beratungsangebote“, so Hertrich. Er sei sehr froh, dass trotz der Corona bedingten Einschränkungen der Betrieb der Geschäftsstelle immer gesichert gewesen und auch durchgehend in Anspruch genommen worden sei. Geschäftsführer Florian Zimmermann stellte noch einmal alle Beratungs- und Versicherungsangebote rund um die Immobilie für die Mitglieder vor – von Rechtsberatungen bis zu Gebäudeschätzungen, vom rechtssicheren Bodenseemietvertrag bis zur Grundeigentümerversicherung. Der Verein sei inzwischen erfreulicherweise auf 2205 Mitglieder angewachsen. Als neues Beiratsmitglied wurde Raphael Hertrich, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, gewählt.

Grundsteuererklärung:

Pflicht für jeden Grundstückeigentümer: Der Haus- und Grundeigentümerverein informiert seine Mitglieder

Die Grundsteuererklärung ist in aller Munde. Was nicht zuletzt am Zeitdruck für die Eigentümer liegt. Bis 31. Oktober dieses Jahres muss jeder Grundstückseigentümer eine Grundsteuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Entsprechend groß war das Interesse der Mitglieder und der Erklärungsbedarf seitens des Singener Haus- und Grundeigentümervereins. Grund genug für den Vorsitzenden Bernhard Hertrich anlässlich der Jahreshauptversammlung eine ausführliche Information zum Thema zu geben.

Auch Eigentümer von unbebauten Grundstücken, Mietwohn-, Geschäfts- oder gemischt genutzten Grundstücken, Eigentumswohnungen oder auch Teileigentum müssen die Erklärung abgeben. Hertrich erinnerte daran, dass bereits 2020 das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuerberechnung für verfassungswidrig erklärte und ab 2025 Grundsteuer nur eingezogen werden kann, wenn sie auf neuer, verfassungsgemäßer Berechnung beruht. Nun wurde die aktuelle Frist gesetzt, bis Ende Oktober die Grundsteuererklärung über Elster ans Finanzamt zu schicken. Nur in speziellen Härtefällen kann beim Finanzamt der Antrag auf Papierformulare gestellt werden. Der Haus- und Grundvorsitzende informierte, dass für die Grundsteuererklärung die bereits vorhandene Registrierung für die Einkommensteuer genutzt werden könne oder auch die Registrierung eines nahen Verwandten. Sei eine neue Registrierung notwendig, müsse mit einem Vorlauf für die postalischen Registrierungsunterlagen mit etwa 10 bis 14 Tagen gerechnet werden. Möglich sei auch der Kauf einer Steuersoftwarelösung, die Elster unterstützt, etwa über https://www.elster.de/elsterweb/softwareprodukt.

Jedes Grundstück braucht eine eigene Erklärung

Seit März stehen die Formulare für Elster zur Verfügung, seit Anfang Juli begann offiziell die Ausfüllphase. Allerdings standen im Juli in vielen Gemeinden die Bodenrichtwerte noch nicht zur Verfügung, die eingetragen werden müssen. Außerdem sollte der Grundbuchauszug vorliegen, um weitere Daten wie etwa die Flächengröße eingeben zu können. „Sollen mehrere Grundstücke im Eigentum sein, muss für jedes eine eigene Erklärung abgegeben werden“, so Hertrich und verweist darauf, dass jeweils das Bundesland beziehungsweise das zuständige Finanzamt für die Erklärung zuständig ist. Dabei ist zu beachten, dass die Bundesländer verschiedene Berechnungsmodelle zugrunde legen.

Fristverlängerung sei möglich, aber nur vor Fristablauf und mit Begründung. Auch die Abgabe an den Steuerberater verlängert die Frist nicht. Bei Verspätung droht – wie bei anderen Steuererklärungen – ein Verspätungszuschlag. Der Vorsitzende machte auch darauf aufmerksam, dass Veränderungen am Grundstück immer bis zum 31. Januar des folgenden Kalenderjahres dem Finanzamt mitzuteilen sind.

Einspruchsfrist unbedingt beachten

Ist die Erklärung abgeben, schickt das Finanzamt voraussichtlich bis Ende 2023 einen neuen Steuerbescheid. „Prüfen Sie diesen Bescheid sorgfältig“, rät Hertrich, „Der Bescheid ist die Grundlage für kommende Grundsteuerzahlungen.“ Einsprüche müssten unbedingt innerhalb eines Monats eingereicht werden. Nach dieser Frist gilt der vorliegende Grundsteuerbescheid. Im Jahr 2024 passen die Gemeinden weitere Rechengrundlagen wie Steuermesszahlen und Hebesätze an und die Finanzämter verschicken die angepassten Messbetrags- und Grundsteuerbescheide. Ab 1. Januar 2025 darf die Grundsteuer nur noch aufgrund der neuen Berechnung erhoben werden.

Die Website von Haus & Grund Deutschland ermöglicht eine individuelle Proberechnung und in Kürze soll auch ein möglicher Grundsteuerwert angezeigt werden. Unter www.hausundgrund.de/grundsteuerrechner sind die Informationen zu finden. Außerdem empfiehlt Bernhard Hertrich sich im Zweifel an den örtlichen Haus- und Grundeigentümerverein zu wenden.

Wichtige Downloads und Links

Vortrag von Herrn Hertrich über die „Informationen zur Grundsteuer“

» Vortrag zum Download
Informationen zur Grundsteuerreform

» Grundsteuerreform
» Bodenrichtwert BW