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Regelungen mit Vernunft und Praxisnähe

Haus und Grund Singen: die Energiewende verlangt Maßnahmen Singen.

Das Beratungsangebot seitens des Singener Haus- und Grundeigentümervereins für seine Mitglieder wird mit deutlich steigender Tendenz angenommen. Der Bedarf ist groß. Das wurde in den Berichten anlässlich der Jahreshauptversammlung des Vereins sehr deutlich. Die großen Themen war dabei die Neuregelung der Grundsteuer, das Gebäudeenergiegesetz sowie die zukünftige CO2 Abgabe.

„Die grundsätzlich einfache Wertermittlung hat die Finanzverwaltung zum Anlass genommen ein bürokratisches Monster zu schaffen, das viele unserer Mitglieder hat verzweifeln lassen“, beurteilte der Vorsitzende Bernhard Hertrich die neue Grundsteuerregelung. Eine Flut von Beratungsanfragen sei auf die Geschäftsstelle zugekommen. Dabei lägen der Finanzverwaltung eigentlich schon alle Werte bis auf den Bodenrichtwert vor. Es hätte doch reichen müssen, lediglich diesen Wert bei den Bürgern abzufragen, kritisierte Hertrich. Ein weiterer Kritikpunkt liegt für ihn in der möglichen Verzerrung der Werte, zum Beispiel, wenn die Grundsteuer für ein kleines Haus auf großem Grundstück die gleiche Steuerzahlung hervorruft wie ein fünfstöckiges Gebäude auf derselben Grundstücksgröße. „Ein weiteres Ärgernis ist die Behandlung übergroßer Grundstücke, die aber nur teilweise bebaut werden dürfen“, so Hertrich. Hier hätten Gutachterausschüsse vorgeschlagen, dass für die unbebaubare Restfläche nur 25 Prozent des Bodenrichtwertes angesetzt werden sollten. Dies zu akzeptieren habe die Oberfinanzdirektion in Karlsruhe aber den Finanzämtern untersagt.

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Einstimmige Wahl unter Leitung von Thomas Mügge, Fachbereichsleiter Bauen der Stadt Singen:
Die Mitglieder bestätigten den Vorstand mit Rechtsanwalt Bernhard Hertrich als ersten, Pius Netzhammer als zweiten Vorsitzenden, Markus Pfoser als Schatzmeister und Wolfgang Welle als Schriftführer. In den Beirat wurden Raphael Hertrich, Gottfried Mattes, Matthias Polkowski, Ulrike Sauter-Steidle und Konstantin Wintter gewählt. Die Kasse prüfen Stefan Andelfinger und Hartmut Rackow.

Rechtmäßigkeit der neuen Grundsteuerregelung wird geprüft

Der Landesverband von Haus & Grund Baden lässt in Musterverfahren gemeinsam mit anderen Verbänden die Rechtmäßigkeit der Anordnungen der Finanzverwaltung prüfen. Hertrich stellte die Frage in den Raum, wie die Gemeinden mit der Neuregelung umgehen werden. „Ich befürchte, dass sie genutzt wird, um stillschweigend eine Erhöhung des Grundsteueraufkommens zu erzielen, so Hertrich und verspricht, dass Haus & Grund die Entwicklung wachsam beobachtet.

Mehr Praxisnähe beim Gebäudeenergiegesetz

Als noch „schlimmeren Aufreger“ bezeichnet Hertrich die Pläne zum Gebäudeenergiegesetz, die im ersten Ansatz „fern jeglichen Praxisbezugs waren und Immobilieneigentümer mittel- und langfristig in den Ruin hätten treiben können.“ Auch hier hatte sich unter anderen der Zentralverband Haus & Grund Deutschland engagiert. „Und es ist gelungen, deutlich praxisnähere Regelungen zu erreichen. Wir sollten also nicht in Panik verfallen“, so Hertrich. Es mache jetzt Sinn, vor der Entscheidung zu großen Investitionen zunächst den Abschluss der kommunalen Wärmeplanung abzuwarten. Hertrich plädierte aber dafür, sich als Hausbesitzer auf vernünftige Angebote auch einzulassen. Wiederholt sprach er sich dafür aus, die „notwendige“ Energiewende mitzutragen. Allerdings verlangte er von der Politik Vernunft und Praxisnähe. Außerdem sollte die Verteilung der Kosten nicht einseitig auf dem Rücken der Vermieter ausgetragen werden.

Alle zahlen für Verschwendung mit

Als überwiegend einseitige Belastung der Vermieter bezeichnete der Geschäftsführer von Haus & Grund Singen, der Rechtsanwalt Florian Zimmermann, auch die seit 1. Januar geltende Aufteilung der CO2-Abgabe. Sie wird nur für die Wärmeversorgung fällig, sowohl in Wohngebäuden als auch in Gebäuden, die nicht für Wohnzwecke gedacht sind. Sobald fossile Brennstoffe wie Gas oder Öl genutzt werden, wird die Abgabe für Vermieter und Mieter aufgeteilt. In Nicht-Wohngebäuden zu gleichen Anteilen, in Wohngebäuden gemäß einem 10-Stufen-Plan. Dabei wird immer der CO2 Ausstoß des gesamten Gebäudes pro Quadratmeter gerechnet. Je höher der CO2-Ausstoß, desto höher wird der Anteil des Vermieters bis hin zu 95 Prozent der Steuer. Der Anteil der Mieter ist in die Heizkostenabrechnung einzubeziehen.

Beim Vermieter besteht eine Informationspflicht über den Anteil des Mieters. Mit der Stufenregelung sollen Vermieter zur Sanierung von Bestandsimmobilien angeregt werden. Allerdings, so machte Zimmermann deutlich, seien die finanziellen Belastungen für Sanierungen ungleich höher und nicht für alle Hausbesitzer schnell zu stemmen. Außerdem kritisierte er, dass in einem Mehrfamilienhaus alle Mieter für einen Verschwender im Heizverhalten zahlen müssten und auch der Vermieter keinen Einfluss auf das Heizverhalten seines Mieters habe. Der habe auch kein Interesse zu sparen, wenn der Vermieter sowieso den Löwenanteil der CO2-Abgabe zahle. „Es wird hier nicht ausreichend das Verursacherprinzip angewendet“, so Zimmermann. Ausnahmen gibt es in der Stufenregelung nur bei Gebäuden, die nicht oder nur sehr eingeschränkt saniert werden können, zum Beispiel wenn der Denkmalschutz greift. Die Höhe des CO2 Ausstoßes finden Vermieter in ihrer Rechnung des Energielieferanten.

Download (PDF-Datei)

» Vortrag „ Die CO2-Umlage – mit all ihren Aspekten“