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Jahreshauptversammlung von Haus & Grund

Hertrich warnt vor einseitiger Belastung der Vermieter

Singen / Hegau. Deutliche Worte zur bevorstehenden Bundestagswahl fanden der Vorsitzende des Singener Haus- und Grundeigentümervereins, Bernhard Hertrich, wie auch der Geschäftsführer Rechtsanwalt Florian Zimmermann anlässlich der diesjährigen Jahreshauptversammlung. Sie warnten vor einer möglichen rot-rot-grünen Regierung, die Haus- und Wohnungseigentümer empfindlich und einseitig belasten könnte. Ganz klar positionierte sich der Vorsitzende zur Klimawende und wünschte sich mehr Photovoltaik Nutzung, sowohl als Beitrag privater Eigentümer als auch der Kommunen.

Coronabedingt fand die Jahreshauptversammlung in den Hilzinger Hegauhallen statt. „Letztes Jahr konnten wir noch die Scheffelhalle nutzen“, erinnerte Hertrich an die letztjährige Versammlung und bedauerte: „Kurze Zeit später ist sie abgebrannt.“ Man sei dankbar, dass Hilzingen – insbesondere unterstützt durch Bürgermeister Holger Mayer, die Halle zur Verfügung gestellt habe. Sie erlaube glücklicherweise eine solche Versammlung auch unter „Corona-Bedingungen“.
„Die Bundestagswahl ist auch und gerade für uns als private Eigentümer und Vermieter eine Richtungsentscheidung“, sagte Hertrich mit Blick auf den bevorstehenden Wahltermin. Er kritisierte unter anderem die Pläne der SPD, die Mietpreisbremse bundesweit auszudehnen. Dieses Experiment sei schon in Berlin gescheitert und habe keinerlei neuen Wohnraum geschaffen, eher im Gegenteil. Dabei erklärte er, dass gerade die „kleinen“ Vermieter, für deren Interessenvertretung Haus & Grund stehe, benachteiligt würden. Sie sollten darüber hinaus mit der vollständigen Übernahme der CO2 Kosten belastet werden, während die parallel geplante Senkung des Strompreises allein den Mietern zugute käme. „Das kann doch nicht sein, dass – egal welches Heizverhalten ein Mieter an den Tag legt – der Vermieter die anteiligen CO2 Kosten trägt und die Entlastung nur auf Seiten der Mieter bleibt“, waren sich Hertrich und Zimmermann einig. Die Begründung, dass ja die Vermieter die energetische Sanierung in die Hand nehmen könnten, hielt Hertrich für eine Mogelpackung. Da für die Finanzierung und eine Beteiligung der Mieter hohe bürokratische Hürden aufgebaut seien, halte dies gerade die Kleinvermieter von Sanierungen ab. „Da verzichten viele darauf, ihre Einliegerwohnung zu vermieten und lassen sie lieber leer stehen“, so Zimmermann. Für diese Aussage kam aus dem Publikum starker Beifall, offenbar fühlten sich viele Anwesende betroffen.
Dennoch appellierte Hertrich angesichts des Klimawandels, auch als privater Eigentümer den finanziell möglichen Beitrag zu leisten und „behutsame, energetische Sanierung der Wohnungen und Häuser anzustreben“. „Ein gutes Beispiel ist für mich der Einbau einer Photovoltaikanlage mit Stromspeicher. Damit machen Sie sich unabhängig von künftigen Strompreisentwicklungen und leisten eine guten Beitrag zur Energieeinsparung.“ Hertrich wünschte sich auch noch mehr Photovoltaikanlagen auf öffentlichen Gebäuden. Zu den möglichen Zuschüssen und steuerlichen Vergünstigungen berät der Haus- und Grundeigentümerverein in seiner Geschäftsstelle, die wieder geöffnet ist und sowohl persönlich wie auch telefonisch berät. „Wir haben alle Beratungszeiten wieder gut gefüllt“, so Florian Zimmermann und verwies auch auf die Informationen auf der Website des Vereins www.haus-und-grund-singen.de.
Hertrich und Zimmermann nutzten den Anlass, um die gute Zusammenarbeit und das Engagement der Mitarbeiterinnen und des Mitarbeiters der Geschäftsstelle zu würdigen.
Bürgermeister Holger Mayer übernahm die Entlastung des Vorstandes, die einstimmig von den Mitgliedern gebilligt wurde.

Engagierte Werbung für die E-Mobilität

Ein engagiertes Plädoyer für die Elektromobilität hielt anschließend David Vincent Wieters von der Energieagentur Kreis Konstanz.
Wieters stellte den CO2 Vergleich zwischen Verbrennungsmotoren und E-Autos anhand einer Studie der Universität Eindhoven vor. Diese zeige, dass der CO2 Ausstoß auch bei einem stark motorisierten Wagen auf fast ein Drittel gesenkt werden kann. Berechnet wurde über einen sogenannten Klimarucksack des E-Fahrzeugs. In diesen fließen Batterie- und Stromproduktion sowie die Laufzeit der Fahrzeuge ein. Als Beispiel nannte Wieters den Vergleich zwischen einem Mercedes E-Klasse mit Verbrennungsmotor und 260 Gramm CO2 pro Kilometer und einem Tesla mit 91 Gramm CO2 Ausstoß pro Kilometer. Je kleiner das Auto, desto schneller „entlade sich der Klimarucksack“, das heißt, desto eher komme der Vorteil des geringeren CO2 Ausstoßes zum Tragen. Ein E-Smart amortisiere sich bereits nach 8000 Kilometern Laufleistung.
Wieters plädierte für private Ladeparks: „Die sind teuer, aber der grosse Vorteil liegt im Komfort. Die Auto können über Nacht vor der Haustüre geladen werden.“ Als optimale Ladeinfrastruktur nannte er die Wallbox. Diese weise eine hohe Ladeleistung, große Effizienz, gute Schutzeinrichtung und ein wirksames Energiemanagement auf. Bis 11 KW Leistung sei die Wallbox förderfähig und meldepflichtig beim Stromanbieter. Bei stärkerer Leistung ergebe sich keine Förderfahigkeit und die Anlage müsse durch den Anbieter genehmigt werden. Einen Ausblick gab Wieters auf das zukünftig mögliche bidirektionale Laden. Dabei könnte nicht nur das Auto geladen werden, zum Beispiel über Solarstrom, sondern auch umgekehrt die volle Autobatterie als Zwischenspeichen für die Hausstromversorgung genutzt werden. Für die Entscheidung, welches E-Auto man kaufe und welche Ladeinfrastruktur man wähle, seien natürlich der Bedarf und die finanziellen Möglichkeiten die Voraussetzung. Die KfW biete für die Wallbox, die mit Anschlüssen circa 2000 bis 3000 Euro koste, einen Zuschuss von 900 Euro. Wichtig sei beim Antrag, dass die Ladeleistung bei maximal 11 KW liege, dass die Wallbox aus der genehmigungsfähigen Liste gewählt sei, Antragsname und Rechnungsname genau übereinstimme und sie von einem Fachbetrieb installiert werde. Wieters warnte, dass ein Fehler beim Antrag nicht mehr zu korrigieren und ein zweiter Antrag nicht möglich sei. Tipps zur Förderung und Antragstellung gebe die Website der Energieagentur www.emobil-kreiskonstanz.de.
Geschäftsführer Florian Zimmermann ergänzte das Referat um die Möglichkeiten, die das neue Wohnungseigentumsrecht (WEG) einem Eigentümer auf den Einbau einer Ladeinfrastruktur ermöglicht. Danach hat jeder Wohnungseigentümer oder auch Mieter grundsätzlich einen Anspruch auf die Einrichtung einer Ladestation, wenn keine unangemessene bauliche Veränderung notwendig ist, die andere Eigentümer einer Gemeinschaft benachteiligt. Voraussetzung sei, dass der fordernde Eigentümer auch die Möglichkeit hat, das Fahrzeug auf eigenem Grundstück zu laden. Er muss auch eine genaue Planung für die bauliche und technische Veränderung vorlegen. Dazu gehören unter anderem Prüfung der Leistungskapazitäten, ausreichende Infrastruktur im Gebäude oder auch der Brandschutz. Die Kosten für Planung und Umsetzung liegen bei ihm. Dafür hat er das alleinige Nutzungsrecht. Eine Eigentümergemeinschaft könne auch eine Wollbox auf einem gemeinsamen Stellplatz beschließen. Allerdings dürfen auch dann nur die Eigentümer laden, die die Anlage bezahlt haben.
Alle müssen sich an den Kosten beteiligen, wenn zwei Drittel der Eigentümer den Einbau beschließen und sie mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile repräsentieren. Ausserdem darf der Um- oder Einbau nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden sein. Laut Gesetz müssen Bau- und Folgekosten ins Verhältnis zu den Vorteilen gesetzt werden. Da diese Bewertung ganz unterschiedlich ausfallen könne, empfahl Zimmermann sich auf jeden Fall beim Haus- und Grundeigentümerverein beraten zu lassen.
Zimmermann verwies auch auf des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), wonach jeder Stellplatz mit einer Leistungsinfrastruktur für die E-Mobilität ausgestattet sein muss, wenn ein Wohngebäude über mehr als 10 Stellplätze im Gebäude verfügt. Das gilt bei Neubau oder Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden.
Zahlreiche Fragen der Mitglieder zeigten das große Interesse an der Entwicklung der E-Mobilität und den Möglichkeiten der Ladeinfrastruktur.






 

Referate zum Download

Referat von Herrn David Vincent Wieters von der Energieagentur Kreis Konstanz gemeinnützige GmbH.

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Referat von Rechtsanwalt Florian Zimmermann von Haus & Grund Singen.

» Zum Referat

Bildunterschriften:

Der Hilzinger Bürgermeister Holger Mayer (links) übernahm im Rahmen der Jahreshauptversammlung des Haus- und Grundeigentümerverein Singen/Hegau die Entlastung des Vorstandes. Bernhard Hertrich bedankte sich mit einer Ausgabe der Chronik zum 100-jährigen Jubiläum des Vereins. Einstimmig entlastete die Versammlung den Vorstand.