Suche

Jahreshauptversammlung von Haus & Grund unter besonderen Vorzeichen

Dienstleistung funktioniert auch in Corona Zeiten

Nach einem von Veranstaltungen und dem gelungenen Jubiläumsfest geprägten Jahr 2019 steht 2020 auch beim Singener Haus- und Grundeigentümerverein unter dem Zeichen der Corona Krise. Dennoch konnte der Vorstand anlässlich der Jahreshauptversammlung von einem lebhaften Dienstleistungsjahr berichten. Die Mitglieder wählten einstimmig den gesamten Vorstand mit Rechtsanwalt Bernhard Hertrich als Vorsitzenden erneut ins Amt. Der Geschäftsführer und Rechtsanwalt Florian Zimmermann informierte über die aktuellen gesetzlichen Voraussetzungen für Mietanpassungen nach Modernisierungsmaßnahmen.

Ein ungewöhnliches Bild zeigte die diesjährige Jahreshauptversammlung des Singener Haus- und Grundeigentümervereins: mit großem Abstand verteilte Sitzplätze in der Scheffelhalle ersetzten den in anderen Jahren dicht gefüllten Sparkassensaal. Der Verein hatte für ein sorgfältiges Hygienekonzept gesorgt.

„Ich bin dankbar, dass wir im vergangenen November noch mit 500 Mitgliedern unseren 100. Geburtstag gebührend feiern konnten“, sagte der Vorsitzende Bernhard Hertrich in seiner Begrüßung. Aber auch dafür, dass die Beratungstätigkeit auch in Zeiten des Lockdown immer funktioniert habe, wenn auch telefonisch oder per E-Mail. „Das hat auch den Anstoß gegeben, weitere Digitalisierungsmaßnahmen für unsere Beratungstätigkeit zu planen“, so Hertrich.

Kritik an der Mietpreisbremse

Als absurd kritisierte er die Einordnung von drei Gemeinden in die Liste der Orte mit Mietpreisbremse: Singen, Büsingen und Eigeltingen seien aufgenommen worden. Rielasingen hatte sich erfolgreich gegen die Einordnung gewehrt. In keiner der drei Orte gebe es einen Mietspiegel und das sei doch Voraussetzung für die Mietpreisbremse, so Hertrich. Auch der für Singen vom Ministerium angegebene Mietdurchschnittswert der Kaltmiete von 8,85 Euro sei völlig realitätsfern. Der Durchschnitt liege deutlich darunter. „Das zeigt, wie weit weg die Ministerialbürokratie in Stuttgart von den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort ist.“ Als Zukunftsthema für die Mitglieder von Haus & Grund nannte er die Neuregelung der Grundsteuer, die Baden-Württemberg mit einer eigenen, vereinfachten Regelung umsetzen will. „Wir werden Sie informieren, sobald das Gesetz verabschiedet ist“, verspricht der Vorsitzende.

Aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH)

Geschäftsführer Florian Zimmermann informierte über die Voraussetzungen für Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen. Aktuell kann ein Vermieter nach Modernisierungsmaßnahmen die jährliche Miete um 8 Prozent hinsichtlich der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen. Allerdings müssen davon die Kosten, die sowieso für Erhaltungsmaßnahmen und auch öffentliche Zuschüsse abgezogen werden.

Drei Arten von Maßnahmen werden dabei wirksam: Energie einsparende, Verbesserungen für die Wohnqualität und solche, die gesetzlich gefordert sind. Im ersten Fall kann sich das beispielsweise auf die effektive Einsparung von Wasser, Heizung oder Strom beziehen. Dabei muss die Maßnahme eine reale Reduzierung des Verbrauchs erbringen.

Verbesserung der Wohnqualität kann durch Erweiterung (Balkone), Schallschutz, Aufzug, Sicherheitseinrichtungen wie Gegensprechanlagen oder Sicherheitsschlösser aber auch durch Kinderspielplätze oder Grünanlagen erreicht werden. Dabei sei zu berücksichtigen, dass keine „Luxuxsanierung“ erlaubt sei und es auch eine Härtefallregelung für Sozialfälle gebe. „Allerdings habe ich bei unseren Mitgliedern noch niemals krasse Forderungen erlebt, eher große Zurückhaltung in Sachen Erhöhungen und einvernehmliche Regelungen mit den Mietern“, so Zimmermann und unterstrich, dass man als Haus- und Grundeigentümerverein nicht die großen Gesellschaften sondern die privaten kleineren Vermieter vertrete.

Ein BGH Urteil vom Juni legt nun fest, dass ein Teil der umlagefähigen Modernisierungskosten abgezogen werden muss, wenn die erneuerte Einrichtung, zum Beispiel Heizung, zwar alt aber noch funktionsfähig war. „Das könnte zu einigen juristischen Streitigkeiten führen“, so Zimmermann. Glücklicherweise habe aber der Zentralverband von Haus & Grund erfolgreich für die Möglichkeit eines vereinfachten Verfahrens plädiert. So könnten Hauseigentümer / Kleinvermieter Kosten bis 10.000 Euro innerhalb von fünf Jahren geltend machen. Zur Vereinfachung werden als Kosten für möglicherweise fällige Erhaltungsmaßnahmen pauschal 30 Prozent abgezogen. Wichtig sei, dass der Vermieter bereits bei der Modernisierungsankündigung auf dieses vereinfachte Verfahren hinweisen muss. Zimmermann mahnte, sich bei jeder Planung von Modernisierungsmaßnahmen auf jeden Fall vor Beginn bei Haus & Grund über die Regelungen beraten zu lassen.

Der „alte“ Vorstand ist der „neue“

Einstimmig entlasteten die Mitglieder anlässlich der Jahreshauptversammlung den gesamten Vorstand des Singener Haus- und Grundeigentümervereins und schenkten ihm ihr Vertrauen für die neue Amtszeit. Kassenprüfer Hartmut Rackow bescheinigte die vorbildliche Kassenprüfung und solide Finanzführung. Wie bisher führt Rechtsanwalt Bernhard Hertrich mit dem zweiten Vorsitzenden Pius Netzhammer den Verein. Das Amt des Schatzmeisters führt weiterhin Markus Pfoser und als Schriftführer agiert Wolfgang Welle. Der Beirat ist mit Architekt Konstantin Wintter, Ulrike Sauter-Steidle, Gottfried Mattes und Matthias Polkowski besetzt.

Bildunterschriften:
Die diesjährige Jahreshauptversammlung von Haus & Grund Singen konnte stattfinden. Aber statt im Sparkassensaal in der größeren Scheffelhalle und mit viel Abstand. Vorne stehend von links Geschäftsführer Florian Zimmermann und Vorsitzender Bernhard Hertrich.
Die Mitglieder bestätigten bei der Wahl den bisherigen Vorstand einstimmig im Amt.