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Pressemitteilung vom 14.08.2020

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Schafft Bundesfinanzministerium Grundlage für Vermögensteuer?

Immobilienbewertung soll einheitlich geregelt werden

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland befürchtet, dass das Bundesfinanzministerium aktuell Voraussetzungen für die künftige Erhebung einer Vermögensteuer schafft. „Vordergründig ist die neue Verordnung zur Ermittlung von Immobilienwerten eine Vorarbeit für die Erhebung der neuen Grundsteuer nach dem Scholz-Modell. Tatsächlich ermöglicht sie dem Staat, massenhaft – meist nur auf dem Papier stehende – Wertsteigerungen bei Immobilien abzuschöpfen“, kritisiert Präsident Kai Warnecke.

Für die neue, wertbasierte Grundsteuer von Bundesfinanzminister Olaf Scholz sind die Bodenrichtwerte fundamental. Da diese bei weitem nicht in methodisch einwandfreier Qualität bundesweit vorhanden sind, möchte das Bundesfinanzministerium diesen Teil der Immobilienbewertung vereinheitlichen. „Grundsätzlich begrüßen wir geordnete Regeln für die Bodenwertermittlung. Das Finanzministerium schießt allerdings über das Ziel hinaus, da es Pauschalierungen vorschreiben will, die eine individuelle und damit steuergerechte Wertermittlung verhindern“, betonte Warnecke.

Er erinnerte daran, dass Bundesfinanzminister Scholz in den vergangenen Monaten eine Vermögensteuer für diese, jedoch explizit nicht für die kommende Wahlperiode ausgeschlossen habe: „Wenn erst einmal die Voraussetzungen für eine massenhafte Immobilienbewertung vorliegen, ist eine Steuer – auch auf kleinere Vermögen – nicht mehr weit.“

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