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Pressemitteilung vom 12.08.2022

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Klimageld ab 2023 auszahlen

Das Klimageld muss ab 2023 ausgezahlt werden. Dies forderte heute der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland in Berlin. „Das Bundesfinanzministerium schafft gerade im Rahmen des Jahressteuergesetzes die administrativen Voraussetzungen. Jetzt muss der Bundestag die finanziellen Mittel bereitstellen“, sagte Verbandschef Kai Warnecke. Ansonsten bliebe die CO2-Bepreisung eine pure Steuererhöhung, was das „you will never walk alone“ des Kanzlers als leere Phrase entlarven würde.

Seit Anfang 2021 kassiert der Staat von den Bürgern zusätzliches Geld, wenn diese beim Heizen und Tanken fossile Energien verwenden. Im vergangenen Jahr nahm der Bund so 7,2 Milliarden Euro ein. Diese CO2-Bepreisung soll dazu führen, dass weniger fossile und mehr regenerative Energie verwenden werden. Mit dem Klimageld würden die gesamten Einnahmen aus der CO2-Bepreisung als Pro-Kopf-Pauschale an alle Bürger zurückgezahlt. Die Rückzahlung würde einkommensschwächere Bürger stärker entlasten, weil sie in der Regel einen kleineren CO2-Fußabdruck hinterlassen als einkommensstärkere Bürger.

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